Zur Mittagszeit des 20.11.2019 fiel auf der B19 der Pkw eines 23-jährigen durch entstempelte Kennzeichen auf. Die Fahrt nach der Abmeldung zur Fahrzeugverwertung war zwar legal, allerdings konnten beim Fahrer drogentypische Anzeichen festgestellt werden.
Ein Drogenvortest fiel positiv aus, weshalb eine Blutentnahme angeordnet wurde. Sein 20-jähriger Bekannter, welcher ihn für die Rückfahrt in einem weiteren Pkw des 23-jährigen begleitete, konnte keinen Führerschein vorweisen und wird wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Der 23-jährige Fahrzeughalter muss sich nun nicht nur wegen des Fahrens unter Drogeneinwirkung sondern auch wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
(VPI Kempten)