In der Nacht von Samstag auf Sonntag führten zwei Streifen der Grenzpolizeiinspektion Lindau eine Kontrolle eines Fernreisebusses durch. Zur Kontrolle wurde er aus dem fließenden Verkehr nach Lindau geleitet.
Nach Abschluss der rund einstündigen Kontrolle des vollbesetzten Busses konnten als Bilanz insgesamt vier Anzeigen nach dem Ausländerrecht und ein internationaler Fahndungstreffer verbucht werden.
So wurde ein albanischer Bauarbeiter überführt, der sich bereits seit Januar 2019 im Schengen Gebiet aufhält. Das grundsätzlich für ihn geltende Touristenprivileg hätte ihm nur einen maximal dreimonatigen Aufenthalt zugestanden. Zudem gab er in seiner Vernehmung auch an, dass er sowohl in Italien, als auch in Deutschland nach Arbeit suchte. Ein weiterer Landsmann aus Albanien konnte zwar Dokumente vorlegen, die einen legalen Aufenthalt in Italien belegen, jedoch berechtigten diese nicht, eine Landesgrenze zu überschreiten. Ebenfalls aus Albanien stammte ein Dritter, der keinen notwendigen Reisepass vorlegen konnte. Seine Einwendungen, dass ihm dieser in Frankfurt gestohlen wurde, konnten die vor Ort kontaktierten Kollegen aus Hessen jedoch nicht bestätigen. Alle drei Albaner wurden daher zur Anzeige gebracht, konnten jedoch aufgrund nur geringer Barmittel keine Kaution hinterlegen. Ebenso wurde mit einem Marokkaner verfahren, der neben seinem Reisepass lediglich eine Kopie einer Asylbescheinigung aus Italien vorlegte. Diese hätte jedoch auch im Original nicht zu einem Grenzübertritt berechtigt. Zudem stellten die Beamten zunächst eine internationale Ausschreibung aus Polen fest. Das sogenannte Schengener Informationssystem meldete den Fahndern den Verdacht auf einen möglichen illegalen Aufenthalt eines Ukrainers. Bei der Überprüfung des vorgelegten Reisepasses und der darin befindlichen Ein- und Ausreisestempel konnten jedoch keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Somit erfolgt lediglich eine schriftliche Meldung an die ausschreibende Behörde in Polen.
(GPI Lindau)