Die Regierung von Schwaben hat den Planfeststellungsbeschluss für den Umbau westlich des Autobahnkreuzes Memmingen im Zuge der A 96 erlassen. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung dieser Baumaßnahme geschaffen. Mit dem Vorhaben werden die Verkehrsbeziehungen im Bereich des Autobahnkreuzes Memmingen optimiert und der Lärmschutz für die Gemeinde Buxheim verbessert.
Das planfestgestellte Maßnahmenpaket beinhaltet eine Reihe von technischen Verbesserungen. Dazu zählen im Wesentlichen:
- Der nunmehr durchgehend 2-streifige Ausbau der Richtungsfahrbahn München- Lindau im Bereich des Autobahnkreuzes Memmingen.
- Die Aufweitung der Richtungsfahrbahn Lindau - München auf insgesamt vier Fahrstreifen mit künftig jeweils zwei Fahrstreifen Richtung München (A 96) sowie zwei weiteren Fahrstreifen zur Ausfädelung Richtung Ulm (A 7)
- Die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Überführung der A 96 über die Kreisstraße MN 33 Buxheim – Memmingen wegen der erforderlichen Verbreiterung der Fahrbahn
- Der Bau einer Lärmschutzwand im Bereich von Buxheim mit einer Höhe von 4-7 m und einer Länge von 765 m zum Schutz der Anlieger.
Für das Vorhaben einschließlich der naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Buxheim beansprucht. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sieht die Planung Kompensationsmaßnahmen vor. In dem seit Februar 2019 laufenden Planfeststellungsverfahren hat die Regierung von Schwaben zahlreiche Behörden und Verbände sowie betroffene Privatpersonen angehört. Die Regierung von Schwaben kommt in ihrem Beschluss nach Abwägung aller betroffenen Belange zu dem Ergebnis, dass der Umbau westlich des Autobahnkreuzes Memmingen im geplanten Umfang gerechtfertigt ist. Die Maßnahme ist erforderlich, um den gebotenen Lärmschutz und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten sowie das derzeitige und künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unterlagen wird in der Gemeinde Buxheim vom 14.11.2019 bis einschließlich 27.11.2019 zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Zeit und Ort der Einsichtnahme werden dort jeweils ortsüblich bekannt gegeben. Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss ab dem 14.11.2019 auch auf der Internetseite der Regierung von Schwaben unter www.regierung.schwaben.bayern.de in der Rubrik „Planung und Bau“ eingesehen werden.