Am Montag, 07.10.2019, gegen 13:29 Uhr beobachtete eine Schwerverkehrsstreife, wie vor ihnen ein 29-jähriger Sattelzugfahrer auf der B12 im Bereich Kraftisried trotz Überholverbot einen anderen Lkw überholte und dann mit überhöhter Geschwindigkeit weiterfuhr.
Bei der folgenden Anhaltung bzw. Kontrolle wurde das Kontrollgerät ausgelesen und eine Geschwindigkeit von 90 km/h statt den erlaubten 60 km/h festgestellt. Außerdem wurde festgestellt, dass der Fahrer seine Fahrerkarte erst auf der Kontrollstelle in das Kontrollgerät gesteckt hatte, um das Fahren ohne Karte zu verschleiern. Die Überprüfung der Fahrerkarte ergab zahlreiche weitere Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten. Die Weiterfahrt wurde für die fällige Ruhezeit von neun Stunden unterbunden. Aufgrund der Art des Verstoßes wird der Vorgang an das Gewerbeaufsichtsamt weitergeleitet. Dort werden weitere Ermittlungen, auch gegen die Lkw-Firma durchgeführt, da der Verdacht besteht, dass der Fahrer schon öfters seine Fahrerkarte nicht gesteckt hat. Überholverbot und Geschwindigkeit ergeben zusammen ein Bußgeld von rund 150 Euro. Lenk- und Ruhezeitverstöße müssen erst zahlenmäßig bestimmt werden. Am gravierendsten ist das Nichtstecken der Fahrerkarte. Im konkreten Fall liegt vorsätzliches Handeln vor, sodass jeder Fall mit 250 Euro zu Buche schlägt.
(VPI Kempten)