Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde an der L 319 wurde ursprünglich zum Schutz der querenden Radfahrer angeordnet. Da der Verkehr auf der L 319, vor allem mit Fertigstellung der A 96 mit der Ausfahrt Süd signifikant zugenommen hat, ist diese Geschwindigkeitsbegrenzung daher zwischenzeitlich auch erforderlich, um den Verkehrsteilnehmern der K 7906 ein sicheres Queren der L 319 zu ermöglichen.
Bisher wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig mobil überwacht. Mit der stationären Überwachung soll eine dauerhafte Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus auf die vorgeschriebenen 70 km/h erreicht werden.
Die Anlage war zuvor an der Ortsdurchfahrt Diepoldshofen im Einsatz. Dort gelten aber seit einiger Zeit unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen, die diese ältere Technik nicht unterscheiden konnte.
Die Anlage an der L 319 kann in beiden Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit überwachen. Die Inbetriebnahme war ursprünglich früher geplant gewesen, hatte sich aber wegen einiger technischen Fragen, die inzwischen geklärt wurden, verzögert.