In der Nacht von Sonntag auf Montag prallte ein 31-Jähriger mit seinem Auto auf der B 12 zwischen Germaringen und Jengen gegen ein querendes Reh. Der Lenker fuhr weiter, ohne den Vorfall zu melden. Das Tier blieb am Fahrbahnrand liegen. Erst am Morgen teilte ein anderer Verkehrsteilnehmer das tote Tier mit. Der Verursacher wird nun wegen Verstoßes gegen das bayerische Jagdgesetz angezeigt.
Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, nach einem Zusammenstoß mit einem Schalenwild, z. B. Reh, Hirsch unverzüglich die Polizei oder den Jagdrevierinhaber zu verständigen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung besteht zudem die Pflicht, als Beteiligter eines Unfalls, dazu gehören auch Wildunfälle, unverzüglich zu halten, den Verkehr abzusichern und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Des Weiteren ist die Gefahrenstelle nach einem Wildunfall zu beseitigen bzw. ausreichend kenntlich zu machen.
(PI Buchloe)