In einem Antrag nach § 39 Abs. 1 der Geschäftsordnung für die Sitzung des Verwaltungsausschusses zum Problem parkender Lastkraftwagen in Wohngebieten. Gefahren für Kinder und Belästigungen für Anwohner beseitigen! Mit dieser Rechtsgrundlage wandte sich Dr. Thomas Jahn von der CSU-Stadtratsfraktion in Kaufbeuren, indem er folgenden Brief verfasste und darin forderte, dass gewisse Straßen und Abschnitte gesperrt werden für parkende LKWs.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit geraumer Zeit werden immer mehr Wohngebiete unserer Stadt von parkenden Lkws in Beschlag genommen. Die Bürger unserer Stadt beschweren sich zurecht, dass dadurch das Parken für Anwohner erschwert wird und gerade Kinder zunehmend Gefahr laufen, beim Überqueren der Straßen leichter übersehen zu werden. Durch die Zunahme des Lkw-Verkehrs ist es auch zu deutlich sichtbaren Beschädigungen unserer Straßen (z.B. der Bordsteine) gekommen. Besonders ärgerlich ist auch der Umstand, dass die in ausreichender Zahl vorhandenen Parkmöglichkeiten für Lkws im Stadtgebiet, z.B. allein im Reifträgerweg auf einer Länge von ca. 1,2 Kilometer (!) oder in der Melchior-Elch-Straße nur unzureichend in Anspruch genommen werden und dass ein Großteil des Fuhrparks mancher Firmen mittlerweile in reinen Wohngebieten abgestellt wird, um Zeit oder eigene Stellplatzflächen zu sparen. Diejenigen Stadtviertel, die in der Nähe von Ausfallstraßen oder der B 12 liegen, sind besonders betroffen, z.B. der Norden von Neugablonz. Um effektiv Abhilfe zu schaffen und den Vollzug für die städtische Parküberwachung zu erleichtern beantragen wir hiermit, über das gesetzliche Parkverbot nach § 12 Abs. 3 a StVO hinaus, in folgenden Straßenzügen Straßenverkehrszeichen für ein eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) mit dem Zusatz „ausgenommen Personenkraftwagen“ (Sinnbild „Personenkraftwagen“ nach § 39 Abs. 4 StVO) anzubringen:
- Gesamte Turnerstraße
- Gesamte Gürtlerstraße
- Gewerbestraße (links und rechts von der Einmündung Bürgerstraße bis zur Einmündung in die Turnerstraße)
- Hüttenstraße (ab Einmündung Sudetenstraße bis Übergang zur Friedlandstraße) - Gesamte Perlengasse
- Josefsthaler Straße (Südseite, ab Ortseingang Neugablonz bis zur Einmündung Dr.-MuschakStraße)
- Dr.-Muschak-Straße (ab westlicher Einmündung in die Josefsthaler Straße bis zum Fußgängerweg als Verbindungsweg zur Turnerstraße).
Weitere Straßen in Wohngebieten, die aus Sicht der Verwaltung besonders von dem geschilderten Problem betroffen sind, sollten ebenfalls mit den entsprechenden Straßenverkehrszeichen versehen werden. Begründung: Dieselben Verkehrszeichen für ein eingeschränktes Halteverbot (ausgenommen für Pkw, siehe oben) wurden vor kurzem an der Gewerbestraße (im Bereich der Gustav-Leutelt-Schule, zwischen der Einmündung zur Turnerstraße bis zur Einmündung Josefsthaler Straße) angebracht. Dadurch war zu beobachten, dass danach dort kaum noch Lkws geparkt wurden, was darauf zurückzuführen sein dürfte, dass viele Kraftfahrer die Regelung des § 12 Abs. 3 a StVO nicht kennen. Aufgrund der in § 12 Abs. 3 a StVO vorgeschriebenen Verbotszeiten (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und Sonn- und Feiertage) ist ein Vollzug verbotswidrig abgestellter Fahrzeuge auch kaum möglich. Insofern bieten nur Verkehrszeichen die Gewähr dafür, dass Verkehrsteilnehmer die Parkverbote respektieren und bei Verstößen ein wirkungsvoller Vollzug stattfinden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Thomas Jahn