Am Abend fuhr ein 57-jähriger Mann zur Wohnung seiner 29-jährigen Freundin. Er wollte ihr einen Heiratsantrag übermitteln. Da die Umworbene nicht sofort öffnete, vermutete der Freund einen zweiten Liebhaber in der Wohnung. Als er sich kurze Zeit später Zugang zur Wohnung verschaffte, entwickelte sich zwischen dem Paar ein zunächst verbaler Streit, der schließlich in Tätlichkeiten ausartete.
Dabei schlug die junge Frau ihren Freund mit der Faust ins Gesicht. Er erlitt leichte Verletzungen. Beide Kontrahenten werden sich nun strafrechtlich wegen Körperverletzung bzw. Hausfriedensbruchs verantworten müssen.
(PI Buchloe)