Während einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 12 in Fahrtrichtung Kempten wurde eine 28-jährige Frau mit 179 km/h bei erlaubten 100 km/h festgestellt.
Hierfür erhält sie ein Bußgeld von mindestens 1.200 Euro, dazu werden zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten fällig. Da bei der Auswertung des Messprotokolls dem Messbeamten das Autokennzeichen und das Gesicht der Fahrerin bekannt war, brachte die weitere Auswertung zutage, dass die gleiche Fahrerin bereits Mitte Januar wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Verwarnungsgeld zu bezahlen hatte. Eine Woche vorher war sie vom selben Polizeibeamten wegen eines verbotswidrigen „Überholen im Überholverbot“ ebenfalls auf der B 12 angehalten worden. In der Summe der Verstöße lässt sich erkennen, dass sie offensichtlich unbelehrbar ist, weshalb auch die Verwarnungssätze entsprechend erhöht werden durften. (Verkehrspolizeiinspektion Kempten)