Lindaus Oberbürgermeister Dr. Gerhard Ecker (61) will seine Amtszeit zum 30. April 2020 vorzeitig beenden. Damit macht er den Weg frei, dass Stadtrat und Oberbürgermeister wieder zum gleichen Wahltermin gewählt werden können. Er wird sich auch nicht mehr zur Wahl stellen. Eigentlich wäre die aktuelle Amtszeit von Dr. Ecker noch bis zum 31. März 2024 gelaufen.
„Ich hatte ja bereits vor meiner Wiederwahl im Jahr 2018 angedeutet, dass ich mein Amt niederlegen würde, um auch in Lindau wieder eine Zusammenlegung der OB- und Stadtratswahlen zu ermöglichen. Ich hatte dies aber mit der Bedingung verknüpft, dass alle wichtigen Projekte abgeschlossen oder auf einem guten Weg sind.“ Dies sieht Dr. Ecker jetzt in vielerlei Bereichen gegeben. Er nennt unter anderem die Inselhalle, die Unterführung, den Bau der Therme und den Cavazzen.
„Mit der Gartenschau und der anschließenden Entwicklung auf der Hinteren Insel ist ein weiterer Grundstein für die Zukunft Lindaus gelegt“, so der Oberbürgermeister weiter. Zudem sei die Umstrukturierung der Verwaltung gelungen. „Lindau präsentiert sich zukunftsfähig. Es ist uns gelungen, den jahrelangen Investitionsstau aufzulösen.“
„Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Zudem bedanke ich mich beim Stadtrat und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass sie den beschwerlichen Weg mitgegangen sind“, so Dr. Ecker.
Jetzt muss der Stadtrat noch dem Amtszeitende zustimmen.
Seit 2012 leitet der gebürtige Augsburger die Geschicke der großen Kreisstadt am bayerischen Bodenseeufer.
Rechtlicher Hintergrund
Ist ein berufsmäßiger Oberbürgermeister für eine über das Ende der Wahlzeit des Stadtrates hinaus reichende Amtszeit gewählt, kann der Stadtrat gemäß Art. 42 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) auf Antrag des Oberbürgermeisters bis zu dem der nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl vorausgehenden 30. September beschließen, dass die Amtszeit vorzeitig mit dem Ablauf der Wahlzeit des Stadtrates endet. Der Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.