Im Prozess gegen zwei Angeklagte wegen Misshandlungen eines Mithäftlings in der Justizvollzugsanstalt Kempten hat das Landgericht Kempten heute auch gegen den Angeklagten C. ein Urteil gefällt. Der Angeklagte ist schuldig der Nötigung in sechs Fällen, der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, der Vergewaltigung in drei Fällen, des sexuellen Übergriffs sowie der vorsätzlichen Körperverletzung. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren neun Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte zuletzt ein Geständnis abgelegt.
Den Angeklagten C. und Y. lag zur Last, im Zeitraum zwischen August 2016 und August 2017 einen Mithäftling in der JVA Kempten körperlich misshandelt und wiederholt gewaltsame sexuelle Handlungen an diesem vorgenommen zu haben. Dem Angeklagten C. lagen darüber hinaus weitere Nötigungs- und sexuell konnotierte Delikte gegenüber dem Geschädigten zur Last.
Bereits am 31.1.19 war der geständige Angeklagte Y. wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen und der Beihilfe zur Vergewaltigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. In dieses Urteil wurde eine Verurteilung des Landgerichts Kempten vom 04.04.2017 einbezogen. Der Angeklagte war seinerzeit wegen Körperverletzungsdelikten, Bedrohung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten verurteilt worden. Seinerzeit war auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Dort befindet sich der Angeklagte nach wie vor. (pm)