Im Zuge von Betrugsermittlungen stieß die Buchloer Polizei auf eine junge Frau aus Braunschweig, die für unbekannte Täter im Ausland als Geldwäscherin tätig war.
Sie war dazu mittels einer E-Mail als „Finanzagentin“ angeworben worden. Ihre Aufgabe war, dazu ein Konto bei einer deutschen Online-Bank zu eröffnen und die auf diesem Konto eingehenden Gelder unverzüglich auf ausländische Konten weiter zu transferieren. Für diese Tätigkeit durfte sie zehn Prozent der jeweiligen Summe einbehalten.
Dieses Verhalten erfüllt jedoch den Tatbestand der Geldwäsche, da es sich um betrügerisch erlangte Gelder handelte und wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Außerdem ist die 24-Jährige jetzt den Betrugsopfern zum Schadensersatz verpflichtet. Das Verfahren wurde an die Kriminalpolizei in Braunschweig abgegeben.