Das Bayerische Landeskriminalamt warnt eindringlich vor dem Umgang mit nicht geprüfter Pyrotechnik. Es kommt immer wieder zu schweren gesundheitlichen Folgen durch Unfälle mit illegalen oder selbstgebastelten Feuerwerkskörpern. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro sowie Freiheitsstrafen möglich. Die Strafen sind entsprechend hoch angesetzt, um die Verletzungsgefahr durch Feuerwerk und explosionsgefährliche Stoffe zu verdeutlichen und den verantwortungslosen Umgang mit Feuerwerksraketen und Böllern möglichst einzudämmen.
Vor allem beim Umgang mit illegaler Pyrotechnik kommt es immer wieder zu gesundheitlichen Schäden. Doch auch der leichtsinnige und oft unsachgemäße Umgang mit Feuerwerksartikeln allgemein führt leider immer wieder zu erheblichen Sach- und Personenschäden. Personen werden meistens im Gesicht und dort vor allem an den Augen, aber auch an Händen und Unterarmen verletzt. In vielen Fällen führen diese oft schweren Verletzungen zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Pyrotechnische Gegenstände werden je nach Verwendungszweck und Gefährlichkeit in verschiedene Kategorien eingeteilt. Die in Deutschland handelsüblichen pyrotechnischen Gegenstände für Silvester sind in die Kategorie 2 eingestuft und frei ab 18 Jahren. Nur das so genannte Kleinstfeuerwerk der Kategorie 1, z. B. Knallerbsen oder Wunderkerzen, darf von Personen ab 12 Jahren erworben werden. Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 (Mittel- und Großfeuerwerk) ist ausschließlich Inhabern entsprechender sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse vorbehalten, auch wenn diese Pyrotechnik auf den freien Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich ist. Selbst eine vorhandene CE-Zertifizierung für Kategorie 3 Feuerwerk auf ausländischen pyrotechnischen Gegenständen schützt nicht vor Strafe. Mittelfeuerwerk (Kategorie 3) ist zwar in vielen europäischen Ländern für Personen über 21 Jahren frei verkäuflich, nicht jedoch in Deutschland.
Das große Problem bei Feuerwerk aus dem Ausland oder Internet ist, dass die Zusammensetzungen dieser verbotenen pyrotechnischen Erzeugnisse in der Regel unklar sind, weshalb deren Verwendung mit extremen Risiken verbunden ist und zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann. Sie entsprechen nicht den hiesigen Sicherheitsstandards – unter anderem besteht die Gefahr von Fehlzündungen der unkontrollierten Ware. Außerdem haben sie aufgrund ihrer anderen chemischen Zusammensetzung und mehr Inhalts eine wesentlich höhere Wirkung als hiesige Feuerwerkskörper. Der Umgang mit nicht CE-zertifizierter Pyrotechnik stellt in Deutschland einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar. Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sogar Freiheitsstrafen, sind hier möglich.
Daher sollte man beim Kauf unbedingt auf die CE-Zertifizierung mit entsprechender Einstufung (z. B. 0589-F2-1254) achten. Diese muss auf allen pyrotechnischen Produkten in deutscher Sprache aufgedruckt sein.
Für den richtigen Umgang mit Pyrotechnik rät Ihnen das Bayerische Landeskriminalamt:
In diesem Jahr kann man Feuerwerk im Zeitraum von Freitag 28.12.2018 bis 31.12.2018 kaufen. Beachten Sie, dass Feuerwerk nur am 31.12.2018 und am 01.01.2019 abgebrannt werden darf.(pm)