Nach den Regenfällen der letzten Tage gibt es im Ordnungsamt der Stadt Lindau viele Anfragen ob das Grillverbot auf öffentlichen Plätzen weiterhin gilt. Nach Rücksprache mit der Stadtgärtnerei und der Feuerwehr bleibt das Grillverbot - wie bereits am 2. August 2018 veröffentlicht - weiterhin bestehen. Der Regen war nicht ausreichend um hier Entwarnung geben zu können.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen ist das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen ab sofort verboten.
Derzeit liegt der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes in unserer Region auf Gefahrenstufe vier (von fünf). Wegen der sehr hohen Brandgefahr spricht die Stadt Lindau ab sofort ein Grillverbot an allen öffentlichen Plätzen aus. Das betrifft auch alle Uferanlagen, beispielsweise auf der Hinteren Insel, am Giebelbach, im Lotzbeck- und im Lindenhofpark. Es ist zudem nicht erlaubt mit mitgebrachten Grillgeräten oder Einweggrills am Boden und auf der Wiese zu grillen.
Das Grill- und Feuerverbot gilt auch an den öffentlichen Grillplätzen am Wäsen, in Zech und im Dunkelbuch. Auch wenn Grillstellen mit Steinen eingefasst sind, könnte die Glut verwehen. Eine Ausnahme ist der Grillplatz am Segelhafen Zech, da dieser abseits von Bäumen und trockenem Holz liegt.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass keine Zigarettenkippen und Flaschen achtlos weggeworfen werden, da diese, speziell im Böschungsbereich von Straßen, oft Brände auslösen können.
Die Stadt Lindau appelliert hier an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürger: „Bitte bedenken Sie, dass bei der Trockenheit der Böden und der extremen Hitze ein Funke reichen kann, um einen Brand auszulösen.“(pm)