Ein 37 Jahre alter Familienvater muss sich am Dienstag wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Der Mann soll seine knapp sieben Monate alte Tochter so heftig geschüttelt haben, dass diese erblindete und aufgrund irreparabler Gehirnschädigungen körperlich und geistig lebenslang schwerstbehindert sein wird. Grund war, dass das Kind nachts zu schreien begonnen hatte und sich nicht beruhigen ließ.
Adrian S. war mit seiner Tochter bei Verwandten zu Besuch. Als seine Tochter Laura nachts aufwachte und auch nach dem Fläschchen nicht aufhörte zu schreien, schüttelte ihr Vater sie mehrmals heftig, um sie auf diese Weise ruhigzustellen und selbst weiterschlafen zu können. Anschließend soll er das nicht mehr ansprechbare kleine Mädchen zurück ins Bett und sich selber schlafen gelegt haben.
Das Kind wurde nach Verständigung des Notarztes am Vormittag des Folgetages ins Krankenhaus gebracht, wo festgestellt wurde, dass es vollständig erblindet ist und aufgrund irreparabler Gehirnschädigungen körperlich und geistig lebenslang schwerstbehindert sein wird. Diese Schädigungen soll der Angeklagte, der keine genauen Angaben zum Tathergang macht, durch sein Verhalten verursacht haben.
Die Verhandlung gegen den deutschen Staatsangehörigen und Vater des Kindes findet vor der 1.Strafkammer des Landgerichts Memmingen statt.