Am Freitagnachmittag, gegen 17.00 Uhr wollte eine 36-jährige Pkw-Fahrerin aus der Werner-von-Siemens-Straße in die Allgäuer Straße einbiegen.
Sie hielt an der Einmündung und achtete auf den Fließverkehr. Zu gleich Zeit befuhr ein 13-jähriges Kind mit dem Fahrrad entgegen der freigegebenen Richtung den Radweg der Allgäuer Straße. An der Einmündung achtete der 13-jährige nicht auf den Pkw, obwohl er den Radweg nicht in entgegengesetzter Richtung hätte befahren dürfen. Als er sich vor dem Pkw befand fuhr die Autofahrerin los, um in die Allgäuer Straße einzubiegen. Sie hatte nicht ausreichend in alle Richtungen geblickt, wodurch sie den Radfahrer übersah und anfuhr. Der Radler stürzte. Da er keinen Helm trug, verletzte er sich leicht am Kopf, zudem erlitt er eine Schürfwunde am Arm. Er kam mit dem Rettungswagen ins Klinikum. Grundsätzlich ist nur der rechte Radweg zu benutzen, außer er ist in der Gegenrichtung freigegeben. Dies ist beim gemeinsamen Fuß- und Radweg in der Allgäuer Straße nicht erlaubt. Am Pkw entstand nur leichter Schaden (ca. 20,-- Euro), am Rad entstand kein Schaden.
(Polizeiinspektion Mindelheim)