Der Eishockey-Oberligist ERC Sonthofen und Sponsor Allgäu Outlet haben ihre Zusammenarbeit beendet. Das hat die Spielbetriebsgesellschaft bekannt gegeben. Den genauen Wortlaut der Pressemitteilung, sowie eine Stellungnahme des Allgäu Outlets gibt es hier. Besonders bitter: Am Freitagabend startet sportlich gesehen der Höhepunkt der Saison: Die Play-Offs. Stattdessen wird jetzt hauptsächlich über die Auseinandersetzung öffentlich diskutiert...
Bekanntmachung von Seiten des ERC Sonthofen:
Die ERC Sonthofen Spielbetriebsgesellschaft mbH und das Allgäu Outlet haben die Zusammenarbeit beendet
Wie die Spielbetriebsgesellschaft erfahren musste, hat die Outlet Ventures GmbH (Betreiberin des Allgäu Outlet) ohne Rücksprache und Genehmigung das allseits bekannte und beliebte „ERC Sonthofen Bulls Logo“ beim Deutschen Patent- und Markenamt als Marke anmelden lassen. Das Logo entworfen haben jedoch Vereinsmitglieder des Eis- und Rollhockeyclub Sonthofen 1999 e.V. Diese Vereinsmitglieder haben das Logo sowohl dem Verein als auch der Spielbetriebsgesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Welche Rechte der Inhaber einer Marke hat, ergibt sich aus § 14 MarkenG ( https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html ).
Reaktion durch das Allgäu Outlet, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Müller:
1. Richtig ist, dass - zunächst - Herr Kollege Dr. Penke für die ERC Sonthofen Spielbetriebsgesellschaft mbH (ERC) den mit der Outlet Ventures GmbH bestehenden Sponsorvertrag am 21.02.2018 außerordentlich und fristlos gekündigt hat. Einer der behaupteten Kündigungsgründe war auch der, dass die Outlet Ventures GmbH eine dem Logo entsprechende Wort-/Bildmarke angemeldet habe, weshalb die "Urheber" des Logos rechtliche Schritte gegen die ERC angekündigt hätten.
Diese Kündigung habe ich am 27.02.2018 für meine Mandantin als unwirksam zurückgewiesen und dabei auch Stellung zu den einzelnen behaupteten Kündigungsgründen genommen. Insbesondere habe ich dargestellt, dass es offensichtlich die "Urheber" bzw. die ERC bisher verabsäumt habe, eine entsprechende Marke eintragen zu lassen, die aber wegen des Kopierschutzes (vgl. § 14 Markengesetz) und für die Produktion der nach dem Sponsorvertrag durch die Outlet Ventures GmbH zu produzierenden Merchandising Artikel, insbesondere im chinesischen Wirtschaftsraum, notwendig ist. Anschließend habe ich für meine Mandantin den Vertrag außerordentlich und fristlos gekündigt, unter anderem auch deshalb, weil meine Mandantin mit dieser vorstehend dargestellten, unberechtigten Kündigung überzogen wurde.
Diese Kündigung wurde von Herrn Kollegen Dr. Penke für seine Mandantin mit weiterem Schreiben vom 02.03.2018 ausdrücklich angenommen und bestätigt "Der zwischen den Parteien bestehende Vertrag ist somit beendet". Dies ist, denke ich, selbsterklärend!
2. Einen Streit um das Logo oder die Marke hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben, die Outlet Ventures GmbH hat vielmehr stets angeboten, die im allseitigen Interesse (vgl. Ziff. 1) eingetragene Marke an die "Urheber" bzw. die ERC zu übertragen.