Aufgrund einer Fahrerermittlung wegen eines aktuellen Geschwindigkeitsverstoßes stellte sich heraus, dass ein 43-jähriger Mann seit einem Fahrerlaubnisentzug aus dem Jahr 2002 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.
Trotzdem unternahm dieser regelmäßig mit seinem Pkw am aktuellen Verkehrsgeschehen teil. Er muss sich nun wegen Verstöße gegen das Fahrerlaubnisgesetz vor Gericht verantworten. (PI Sonthofen)