Eine Strafanzeige wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren erhält ein 54-jähriger Ostallgäuer. Dieser hatte sein Auto ganztags auf einem der parkscheinpflichtigen Parkplätze am Ladehof abgestellt und war mit dem Zug nach München gefahren. Um nicht beanstandet zu werden, hatte er einen Parkausweis für Behinderte hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Wie die Polizei ermittelte, war es aber nicht sein Ausweis, sondern der einer bereits vor einem Jahr verstorbenen Frau.
Das Benutzen eines für einen anderen ausgestellten Ausweises stellt eine Straftat dar und kann mit Haft bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden. (PI Buchloe)