Die besonderen Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung von öffentlichen Straßen und Plätzen im Altstadtensemble der Stadt Kaufbeuren sollen in einer Satzung geregelt werden. Dies hatte der Stadtrat im März dieses Jahres beschlossen. Die Verwaltung hat nun in Kooperation mit dem Büro realgrün aus München, das sich für die Entwürfe zur Neugestaltung der Fußgängerzone verantwortlich zeichnet, und in Abstimmung mit dem Einzelhandel und der Gastronomie ein Gestaltungshandbuch für Werbeanlagen und Sondernutzungen erarbeitet.
Dies enthält unter anderem Vorschläge und Beispiele wie der Einzelhandel Werbung anbringen kann und wie sogenannte Sondernutzungen wie Mobiliar, Pflanzen oder Blumenschmuck vor den Geschäften aussehen sollten. Basierend auf dem Gestaltungshandbuch hat die Stadtverwaltung einen Entwurf für eine Sondernutzungssatzung samt Richtlinien aufgesetzt. Die Sondernutzungssatzung bezieht sich dabei auf das gesamte Stadtgebiet.
Bevor die Sondernutzungssatzung und das Gestaltungshandbuch vom Stadtrat verabschiedet werden, möchte die Stadt Kaufbeuren den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit geben, Einsicht zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Konkret geht es um den Entwurf des Gestaltungshandbuchs, den Entwurf der Sondernutzungssatzung sowie den Entwurf der Richtlinien zur Sondernutzungssatzung.
Die Überarbeitung der Satzung zur Gestaltung von Werbeanlagen, die der Stadtrat im März ebenfalls beschlossen hatte, soll erfolgen, sobald das Gestaltungshandbuch verabschiedet wurde.
Die Unterlagen können während der Dienststunden für den Parteiverkehr in der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Kaufbeuren, Am Graben 3, II. Funktionsgeschoss (Zimmer 202 N) sowie im Internet unter www.kaufbeuren.de eingesehen werden. Die Stellungnahmen können bis einschließlich Sonntag, 19. November 2017 per Post oder per E-Mail an die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung gesendet werden, E-Mail: stadtplanung-bauordnung@kaufbeuren.de, Postanschrift: Stadt Kaufbeuren, Abteilung Stadtplanung und Bauordnung, Stichwort: Sondernutzungssatzung, Kaiser-Max-Straße 1, 87600 Kaufbeuren.
Für Rückfragen steht die Abteilung Stadtplanung und Bauordnung gerne auch telefonisch unter 08341/437-439 zur Verfügung. (PM)