Für immer mehr Familien ist die Beschäftigung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft eine Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu versorgen. Die Branche der „24 Stunden-Pflege“ boomt. Doch häufig gibt es bei der Vermittlung einen Haken. Die Formulierungen in den Verträgen sind für den Bürger nicht immer nachvollziehbar.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung ergab, dass zehn Prozent der Pflegebedürftigen mit einer sogenannten „24 Stunden-Hilfe“ versorgt werden. Für den Landkreis Ostallgäu betrifft das zwischen 150 und 300 Haushalte. Eine Größenordnung, die auch von den Fachstellen für pflegende Angehörige bestätigt wird. Eine offizielle Zahl gibt es nicht.
Zahlreiche Unternehmen vermitteln gegen Rechnung ausländische Betreuungskräfte, die im Haushalt des Pflegebedürftigen für mehrere Wochen leben. Die Verbraucherzentrale Berlin hat Verträge von Vermittlungsagenturen geprüft. Bei der Hälfte der Verträge werden die Leistungen der Vermittlung und die der Betreuung nicht genau beschrieben und voneinander getrennt. In Dreiviertel der Betreuungsverträge wird nicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen. Kein Anbieter der Stichprobe verpflichtet sich schriftlich, das A1-Formular vorzulegen. Das A1-Formular ist für die Familien jedoch der einzige Nachweis, dass die Haushaltshilfe in ihrem Heimatland sozialversichert ist, wie Christine Seiz-Göser, Seniorenbeauftragte des Landkreises, betont. Dies sei auch bei einer Überprüfung durch den Zoll wichtig, ergänzt sie und weist darauf hin, dass bei der Verbraucherzentrale Berlin Verträge von Vermittlungsagenturen kostenlos überprüft werden können: www.pflegevertraege.de oder Telefon 030 54445968. Weitere Informationen zur Beschäftigung von ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften finden sich auf der Webseite des Landkreises unter http://www.sozialportal-ostallgaeu.de/aktuelles-soziales.html
Wer sich vor Beschäftigung einer ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft grundsätzliche Informationen über die vielfältigen Möglichkeiten von heimischen Entlastungs- und Betreuungsleistungen einholen will, ist bei den Fachstellen für pflegenden Angehörigen richtig. Die Fachstellen für pflegende Angehörige analysieren den Pflegebedarf und informieren umfassend zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Ansprechpartnerin: Christine Seiz-Göser, Ostallgäuer Seniorenbeauftragte, Landratsamt Ostallgäu unter Telefon 08342 911-475 oder E-Mail: christine.seiz-goeser@lra-oal.bayern.de (PM)