In einem Fleischverarbeitungsbetrieb stürzte eine Arbeiterin eine Treppe hinunter.
Dabei zog sich die Frau eine schwere Rückenverletzung zu. Durch den Sturz wurde ein ätzendes Reinigungsmittel auf der Treppe verschüttet, welches zudem zu Verletzungen am Arm der Arbeiterin führte. Die Sicherheitsvorschriften wurden eingehalten, ferner kann ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden. (PI Kempten)