Im Rahmen der Schleierfahndung wurde gestern Nachmittag im Bereich Am Brunnenbach ein 17-jähriger Fußgänger überprüft.
Während der Kontrolle zeigte sich der Schüler leicht nervös und übergab den Beamten letztlich freiwillig ein versteckt mitgeführtes Springmesser. Die Art und Funktionalität des Messers ist als verbotener Gegenstand einzustufen und zieht eine Anzeige nach dem Waffengesetz nach sich. Das Messer selber wurde sichergestellt. (PI Sonthofen)