Die Angeklagte ist wegen Diebstahls in Tateinheit mit Verwahrungsbruch verurteilt worden. Das Gericht hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und zwei Monaten verhängt.
Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. In der Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen ist die rechtskräftige Freiheitsstrafe von acht Monaten aus der ursprünglichen Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.Außerdem wurde die Sperrfrist für die Widererteilung der Fahrerlaubnis aus dem ursprünglichen Urteil aufrechterhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf Verurteilung plädiert, allerdings eine Gesamtfreiheitsstrafe von lediglich zehn Monaten beantragt.(PB)