Am gestrigen Montagmittag musste ein Landwirt im Bereich Schöllang/Sonnenklause ein „Mottfeuer“ ausgehen lassen. Er hatte dieses Verbrennen von Forstabfällen angemeldet, jedoch herrschte Inversionslage.
Somit konnten die Rauchschwaden nicht aufsteigen und abziehen. Da ein Verstoß nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wurde der Mann angezeigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verbrennen der Forstabfälle nur dann möglich ist, wenn dies aus forst- oder almwirtschaftlichen Gründen erforderlich und ein Abtransport nicht möglich ist. Die genauen Vorgaben nach den gesetzlichen Bestimmungen können über das Landratsamt eingeholt werden. (PI Oberstdorf)