Die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern wird gelockert. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Vogelgrippe. Auch Geflügelhalter im Oberallgäu und in Kempten dürfen sich freuen. Weil sich die Vogelgrippe-Situation deutlich entspannt hat, wird die Stallpflicht für Geflügel für den Landkreis Oberallgäu und die Stadt Kempten aufgehoben. Am frühen Nachmittag haben auch das Landratsamt Ostallgäu in Marktoberdorf sowie das Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim nachgezogen. Der Landkreis Lindau will bis spätestens morgen entscheiden, ob man sich den anderen Landkreisen anschließt.
Konkret heißt das für die Ober- Ost- und Unterallgäuer sowie Kaufbeurer, Kemptener und Memminger Geflügelhalter: Ab sofort dürfen Hühner, Enten und anderes Federvieh wieder raus.
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln in Bayern ist in den letzten Wochen rückläufig. Das gab die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München bekannt. "Die allgemeine Stallpflicht für ganz Bayern wird gelockert. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest. Damit sind bis auf weiteres auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden", so Scharf. Das Umweltministerium hat die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben gelten weiterhin.
Entwicklung der Geflügelpest weiterhin genau beobachten
Um eine erneute größere Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter. Scharf: "Das konsequente Handeln der Veterinärbehörden und die Vernunft der Geflügelhalter haben ein großflächiges Übergreifen der Geflügelpest auf Nutztierbestände in Bayern verhindert. Dennoch beobachten wir die Situation weiterhin genau und stehen in engem Kontakt mit den Behörden des Bundes und der Länder. Wenn es die Situation erfordert, werden wir weiterhin konsequent im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung handeln." Da immer wieder Situationen eintreten können, die eine Stallpflicht für das Geflügel notwendig machen, sollten sich Geflügelhalter grundsätzlich Gedanken machen, wie die Auswirkungen derartiger Schutzmaßnahmen in Zukunft möglichst gering gehalten werden können.
Zum Hintergrund:
In den vergangenen Monaten sind in Deutschland über 1.000 Fälle der Geflügelpest bei Wildvögeln und über 80 Fälle beim Hausgeflügel bestätigt. In Bayern gab es bei Wildvögeln rund 120 Nachweise in allen sieben Regierungsbezirken und neun Nachweise in hauptsächlich kleineren Nutzgeflügelbeständen. Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. (PM)