Der Memminger Kriminalpolizei gelang es aufgrund ihrer Ermittlungen, eine Einbrecherin zu überführen, der mindestens 14 Taten zur Last gelegt werden. In mindestens zehn Fällen stieg sie in Wohnungen ein.
Insbesondere im August und September 2016 waren im Memminger Osten vermehrt Einbrüche in Wohnungen und Firmen zu verzeichnen. Die zunächst unbekannten Täter hebelten meistens Fenster und Türen auf oder schlugen Fensterscheiben ein um in das Gebäudeinnere zu gelangen. Aufgefundene Wertgegenstände und Bargeld nahmen sie mit. Allein der durch die Einbrüche angerichtete Sachschaden an den Gebäuden und im Inneren wird auf über 20.000 Euro geschätzt.
Nachdem die Kripo Memmingen die Ermittlungen übernommen hatte, wurden Tatortspuren gesichert, Tatzusammenhänge geprüft und Personen vernommen. Die noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen führten zur Identifizierung einer 28-jährigen Frau, sowie eines 33-jährigen Mannes aus der Region. Nach jetzigem Kenntnisstand können die Ermittler der Frau zwei Firmeneinbrüche, sowie zehn Wohnungseinbrüche in Privathäuser zur Last gelegt werden. Momentan wird davon ausgegangen, dass sich ihr Bekannter bei mindestens zwei Taten mit am Tatort befand. Auch in je einem Fall der Hehlerei und dem Diebstahl aus einem unverschlossenen Pkw ermitteln die Beamten gegen die Frau.
Durch Wohnungsdurchsuchungen konnte ein nicht unerheblicher Teil der Beute sichergestellt und zwischenzeitlich an die Eigentümer zurückgegeben werden. Die 28-jährige Frau wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Memmingen festgenommen und dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Memmingen vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl gegen sie erließ. Sie befindet sich zwischenzeitlich in einer Justizvollzugsanstalt.
Der 33-jährige Mann befindet sich bereits aufgrund anderer Ermittlungsverfahren der Memminger Staatsanwaltschaft im sogenannten Maßregelvollzug.
Beide Tatverdächtige sind der Drogenszene zuzurechnen, worin auch die Motivlage für die Einbrüche zu sehen ist. Derzeit wird geprüft, ob den beiden noch weitere Taten nachgewiesen werden können.