Immenstadt. Die im September begonnene Hundebestandsaufnahme wird nächste Woche weitergeführt. Wie bereits berichtet, sind alle Hundehalter verpflichtet, ihre „Vierbeiner“ bei der Stadtverwaltung am Kirchplatz 7 (Zimmer 207, Telefon 08323/9988-230) anzumelden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 75,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für den zweiten Hund (170,00 Euro) und für jeden weiteren Hund (220,00 Euro) bezahlen.
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass bis zu 20 % der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt im Herbst 2016 entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durch Mitarbeiter einer beauftragten Firma durchzuführen. Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Stadt ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, die Lieblingstiere schnellstens anzumelden. Nur so kann sich der Bürger Unannehmlichkeiten ersparen.