Kempten: Immer wieder behindern unsachgemäß abgestellte Autos die Arbeit der städtischen Räum- und Streudienste. Für die Räumfahrzeuge ist eine Breite von 3,5 Metern notwendig.
Wird der Platz zwischen den abgestellten Autos zu eng, dann muss der Fahrer des Schneepflugs entweder zeitaufwändig rangieren oder kann diesen Straßenabschnitt gar nicht räumen. Das ist nicht nur eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, sondern kann im Notfall auch den Einsatz der Rettungsdienste deutlich erschweren. Die Stadt bittet daher alle Autobesitzer, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge an den Räum- und Streudienst sowie an Feuerwehr, Polizei, Notärzte und Sanitäter zu denken.
Grundstückseigentümer müssen selbst räumen
Eine Verpflichtung haben allerdings auch die Mitbürgerinnen und Mitbürger entsprechend der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Kempten. Hauseigentümer müssen an Werktagen von 7 Uhr bis 20 Uhr sowie an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr die Gehwege vor dem eigenen Grundstück selbst räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, bezieht sich die Räum- und Streupflicht auf einen 1 Meter breiten Streifen am Rande der Fahrbahn. Tausalz sollte nur bei besonderer Glättegefahr (zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen) verwendet werden. Mögliche Alternativen sind abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt.