Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses der auf der Linie München-Rom verkehrt, konnte bei einem 41-jährigen italienischen Staatsangehörigen eine Fahndungsausschreibung einer Familienkasse, wegen Steuerhinterziehung festgestellt werden. Der Italiener konnte nach Erhebung seiner Personalien und Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten seine Reise nach "Bella Italia" fortsetzen.
Weiterhin konnte in dem Bus ein 44-jähriger Italiener festgestellt werden, dessen Führerschein zur Beschlagnahme ausgeschrieben war, nachdem er ein gegen ihn verhängtes Fahrverbot nicht angetreten hat. Nach Beschlagnahme seine Führerscheins konnte auch er die Reise mit dem Bus fortsetzten.
Im Rahmen der Kontrolle wurden auch ein 26-jähriger pakistanischer und ein 18-jähriger afghanischer Staatsangehöriger im Fernbus festgestellt. Der 26-jährige konnte bei der Kontrolle lediglich seinen pakistanischen Reisepass vorzeigen. Eine gültige Aufenthaltsgestattung für Deutschland führte er nicht mit, weshalb er wegen einem Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz zur Anzeige gebracht wurde.
Bei dem 18-jährigen Afghanen konnte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass er neben gültigen italienischen Papieren auch ein Schutzgesuch in Deutschland gestellt hat und somit doppelt Asylleistungen bezieht. Da er sich im Rahmen der Sachbearbeitung für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland entschied, wurden die italienischen Papiere sichergestellt. Ein Verfahren wegen Sozialleistungsbetruges wurde eingeleitet. (Polizeiinspektion Fahndung Lindau)