Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Kempten fand seit dem 13. Dezember 2016 ein Strafverfahren gegen einen 50jährigen wegen des Vorwurfes des Totschlages in Tatmehrheit mit Körperverletzung statt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Selbständigen vor, im April dieses Jahres in Kaufbeuren Neugablonz im Streit in einer Bar einen 23-Jährigen erstochen zu haben.
Die Strafkammer hat gestern den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte hat ferner die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
Nach insgesamt zwei Verhandlungstagen mit Beweisaufnahme sah es die Strafkammer als erwiesen an, dass der Angeklagte dem Opfer mit einem Messer einen tiefen Stich in die linke Brustseite versetzte, aufgrund dessen der Geschädigte verstarb. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte, den Angeklagten wegen Totschlag in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren zu verurteilen. Die Nebenklägervertreter beantragten Gesamtfreiheitsstrafen von nicht unter 14 Jahren bzw. von 12 Jahren und 6 Monaten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.