Auf der BAB A 96 wurde durch den Zoll ein 56-jähriger Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Zu dieser wurden auch die Lindauer Schleierfahnder hinzugezogen, da Unstimmigkeiten hinsichtlich seines Führerscheins festgestellt wurden.
Durch weitere Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass gegenüber dem 56-jährigen ein Fahrverbot von einer Berliner Polizeibehörde erlassen wurde, dieser dieses Fahrverbot aber nicht angetreten hat. Aus diesem Grund wurde der Führerschein vor Ort in Verwahrung genommen und der Fahrzeugführer wegen Fahren trotz Fahrverbotes zur Anzeige gebracht.
(Polizeiinspektion Fahndung Lindau)