Das Oberallgäu hat eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Das Landratsamt in Sonthofen spricht aber von einer reinen Vorsichtsmaßnahme. Grund: Bislang gibt es keine nachgewiesenen Fälle des Erregers H5N8 im Landkreis.
Eine eingeschickte tote Taube ist nach Angaben der Veterinäre eines natürlichen Todes gestorben. Das Oberallgäu bildet damit noch einen weißen Fleck auf der Karte. Die umliegenden Landkreise Lindau, Ost- und Unterallgäu haben bereits ein oder mehrere Tiere, die der so genannten Geflügelpest zum Opfer gefallen sind. Dennoch muss Geflügel jetzt auch im Oberallgäu im Stall gehalten werden.
Diese sogenannte „Aufstallung“ erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzuung bestehen muss. Darüber hinaus werden alle Geflügelhalter, die ihrer Meldepficht bisher noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Landratsamt Oberallgäu, Veterinäramt, anzuzeigen. Neben dieser Stallpflicht gelten für alle Geflügelhalter bestimmte Verhaltensregeln, die das Einschleppen der Vogelgrippe in den eigenen Tierbestand verhindern sollen.
Die Allgemeinverfügung gilt so lange, bis eine Gefährdung von Haus- und Nutzungsgeflügelbeständen durch infizierte Wildvögel ausgeschlossen werden kann.
Alle Informationen hat as Landratsamt in Sonthofen auf oberallgaeu.org zusammengstellt.