Im Landkreis Lindau wurden seit Mittwoch, 9. November insgesamt 31 Wasservögel tot aufgefunden. Bei sieben von diesen Tieren wurde der Erreger H5N8 nachgewiesen, bei fünf weiteren ist der Virus H5 bestätigt. Das Landratsamt Lindau schickt aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens nicht mehr alle Totfunde zur Untersuchung ein. Nachweise über H5 werden als hochpathogene Form des H5N8 gewertet. Untersucht werden nur noch Proben neuer Vogelarten und tote Tiere, die an neuen Standorten gefunden wurden. Bisher nachgewiesen wurde der Erreger bei Reiherenten, Möwen, einem Schwan sowie einem Graureiher.
Nach wie vor gilt im Landkreis Lindau entlang des Bodensees Stallpflicht. Möglich ist auch eine Überdachung des Außengeheges sowie eine engmaschigen Umzäunung an den Seiten. An alle Geflügelhalter hat das Landratsamt Lindau in dieser Woche ein Schreiben geschickt und für den gesamten Landkreis die Stallhaltung empfohlen. Dies gilt als Vorsichtsmaßnahme, um eine Ausbreitung der Vogelgrippe möglichst zu verhindern. Im Landkreis Lindau sind bislang nur Wildvögel entlang des Bodensees von der Tierseuche betroffen.
Nach wie vor bittet das Veterinäramt Bürgerinnen und Bürger, den Fundort toter Wasservögel unter der Telefonnummer 08382 270-502 zu melden. Tote Wasservögel sollten nicht berührt werden, da so der Virus weiterverbreitet werden kann. Aus demselben Grund sollten Hundebesitzer in der Nähe des Bodensees ihre Hunde an der Leine halten.