Neben dem sog. Enkeltrick führen Betrugsdelikte im Zusammenhang mit einem angeblichen Lotteriegewinn regelmäßig zu Strafanzeigen bei der Polizei. Dieses Mal hat es eine 74-jährige Frau aus dem Landkreis Lindau getroffen, die einen Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter einer Rechtsabteilung mit Sitz in Berlin erhalten hatte. Die Frau, die offenbar tatsächlich einmal an einem Gewinnspiel teilgenommen hatte, sollte zunächst eine „Strafgebühr“ in fünfstelliger Höhe bezahlen. Nachdem sie das Geld überwiesen hatte, wurde ihr vorgegaukelt, sie hätte 356.000 Euro gewonnen.
In zahlreichen Telefonaten wurde die Geschädigte dazu bewegt, immer wieder Geldbeträge an unterschiedliche Adressen in Deutschland zu verschicken oder aber über eine Bank in Bregenz in die Türkei zu überweisen. Zur Auszahlung des Gewinns kam es nie. Der Schaden beläuft sich mittlerweile auf einen fast sechsstelligen Betrag, den sich die Angerufene teilweise von Verwandten und Bekannten geliehen hat. Ermittlungen in solchen Fällen gestalten sich äußerst schwierig, zumal die Geschädigte inzwischen alle Kontakte auf Anweisung des Anrufers vernichtet hat.
(KPS Lindau)