Der Oberallgäuer Landtagsabgeordnete Thomas Gehring sieht in dem Abstimmungsergebnis in den Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein zu einer Liftverbindung am Riedberger Horn keine Schritte hin zur Realisierung des umstrittenen Projektes.
„Bürgerbegehren und -entscheide sind ein wichtiges demokratisches Instrument, aber sie können nicht nationale und internationale Schutzbestimmungen außer Kraft zu setzen. Es bleibt dabei, die regional eng begrenzte Abstimmung war rechtlich lediglich eine bessere Meinungsumfrage". Zudem zeigten die Ergebnisse, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht geschlossen hinter den einstimmigen Gemeinderatsbeschlüssen stünden. „In Obermaiselstein etwa zeigt die Wahlbeteiligung, dass einem Viertel der Bürgerinnen und Bürger das Thema egal ist und die, die zur Abstimmung gingen, sprechen sich zu einem Drittel gegen das Projekt aus.“ Dies würde in München sicher registriert werden.
Für den Landtagsabgeordneten Ulli Leiner bleibt die Staatsregierung in der gleichen Verantwortung wie vor der Abstimmung in den beiden Gemeinden. Die Staatsregierung muss entscheiden, ob sie tatsächlich völkerrechtliche Vereinbarungen der Alpenkonvention brechen willen. „Klar ist: Das Aufgeben des Schutzes der Ruhezone C wird einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Mit den Bürgerentscheiden will die Staatsregierung den Bürgerinnen und Bürgern von Obermaiselstein und Balderschwang den schwarzen Peter dafür in die Hand drücken.“
(pm)