Auf Grund diverser Anfragen nimmt der Bürgermeister der Stadt Bad Wörishofen, Paul Gruschka, der sich derzeit im Urlaub befindet, erneut Stellung genommen. Immernoch steht Paul Gruschka mit den Stadträten im Zwispalt. Wie künftig die Zusammenarbeit funktionieren soll konnten wir leider nicht in Erfahrung bringen.
Die Einstellungsentscheidung der Staatsanwaltschaft Memmingen liegt mir nicht vor.
Es ist nicht meine Aufgabe als Bürgermeister, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu kommentieren. Dies habe ich bisher trotz häufiger Aufforderungen nicht getan und werde es auch in Zukunft nicht tun.
Bei der Entscheidung der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine Entscheidung nach Strafrecht. Davon zu unterscheiden ist das laufende Verwaltungsverfahren zur Geltendmachung der Fremdenverkehrsbeiträge nach der örtlichen Fremdenverkehrsbeitragssatzung, also das Verwaltumgsrecht.
Das bayerische Staatsministerium des Innern hat mir mitgeteilt, dass meine Bedenken wegen des Vollzugs der Stadtratsbeschlüsse vom 23.12.2015 nachvollzogen werden können auf Grund der selbst unter Experten umstrittenen Materie. Hierzu werde ich noch eine weitere Nachricht vom Landratsamt Unterallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde erhalten. Ich habe heute während meines Urlaubs das Landratsamt gebeten, entweder über die Widersprüche der beteiligen Firmen zu entscheiden oder mich als Bürgermeister anzuweisen, die von mir als rechtswidrig beanstandeten Stadtratsbeschlüsse zu vollziehen.
Die Staatsanwaltschaft habe ich um Mitteilung gebeten, wann mit der Rückgabe der beschlagnahmten Akten zu rechnen ist, da diese für den Vollzug benötigt werden.
Meine Bedenken hinsichtlich der Steuergerechtigkeit sind mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht ausgeräumt. Fraglos ist durch die nicht ordnungsgemäße Veranlagung der Fremdenverkehrsbeiträge der Stadt in der Vergangenheit ein erheblicher Schaden entstanden. Viele Fremdenverkehrsbeitragspflichtige werden sich jetzt fragen, warum sie Fremdenverkehrsbeiträge bezahlen müssen, Einzelne aber nicht.
Diese Frage kann nicht von mir, sondern allein von denjenigen beantwortet werden, die vor meiner Amtszeit die Verantwortung trugen.