Ein 24-jähriger Fußgänger störte sich offensichtlich daran, dass ein 61-Jähriger Pkw Fahrer eine Straße in der Sonthofer Innenstadt in verkehrter Richtung befuhr. Er stellte sich dem Pkw in den Weg um den Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen.
Da der selbsternannte Ordnungshüter den Weg nicht mehr freigab, versuchte sich der Pkw Fahrer an ihm vorbei zu drängen. Der Fußgänger schlug darauf kurzerhand die Windschutzscheibe des Pkw ein, wodurch ein Sachschaden von ca. 1000 Euro entstand. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Nötigung und Sachbeschädigung. Der Pkw Fahrer hingegen verstieß lediglich gegen das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ was den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. (PI Sonthofen)