„Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können eine einmalige Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Dafür stehen in den kommenden drei Jahren insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Mittel hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag nun freigegeben“, teilte der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) mit.
„Ich freue mich, dass auf es Initiative der Union gelungen ist, die Entschädigung nun in die Tat umzusetzen und damit ein zentrales Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen zu erfüllen. Das ist ein sehr wichtiges Signal der Anerkennung des Unrechts, das viele deutsche Zwangsarbeiter während und nach dem Zweiten Weltkrieg erdulden mussten. Auch wenn das unverschuldete Leid damit nicht wieder gut gemacht werden kann, ist es ein Zeichen des Respekts gegenüber den Opfern und ein Aufruf, ihr schweres Schicksal in würdiger Erinnerung zu behalten“, betonte Stracke.
Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter, die wegen ihrer deutschen Staats- oder Volkszugehörigkeit zwischen dem 1. September 1939 und 1. April 1956 für eine ausländische Macht Zwangsarbeit leisten mussten, können die Einmalzahlung beantragen. Anträge können ab 1. August 2016 beim Bundesverwaltungsamt in Köln gestellt werden.
Für die Antragsteller hat das Bundesverwaltungsamt unter der Nummer 022899358 - 9800 eine Service-Telefonhotline eingerichtet. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden, unter: AdZ@bva.bund.de