Das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ostallgäu weist auf die Antragsfristen in der Ausbildungsförderung (BaföG) hin. Erstantrage sind bis zum Ende des Monats einzureichen, in dem die Schule beginnt.
Zweit- und Folgeanträge dagegen sind spätestens im Monat nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraumes zu stellen. Allgemein gilt, dass Leistungen nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden können. Bei Posteinsendung ist das Eingangsdatum maßgebend. Nähere Informationen zu den Verbesserungen im Meister-BAföG gibt es im Internet unter www.meister-bafoeg.de. Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ostallgäu unter den Telefonnummern 08342 911-257 (Frau Armstorfer), 08342 911-319 (Frau Haid) und 08342 911-407 (Frau Hnida).