Aufatmen bei der Bayerischen Schlösserverwaltung rund um Schloss Neuschwanstein im Allgäu. Die Marke Neuschwanstein bleibt weiter europaweit geschützt. Das hat der EU-Gericht in Luxemburg entschieden. Heißt: Nicht jeder darf einfach so irgendwelche Produkte mit dem Schloss herstellen und verkaufen.
Der Bundesverband Souvenir-Geschenke-Ehrenpreise (BSGE) wollte den Markenschutz aufheben lassen. Dann hätte praktisch jedermann Produkte mit dem Abbild des weltweit berühmten Märchenschlosses herstellen können. Ein riesen Geschäft dürfte mancher schon gewittert haben. Doch dem machte das Gericht einen Strich durch die Rechnung.
Der klagende Verband wollte durchsetzen, dass Neuschwanstein eine geografische Herkunft bezeichne und daher nicht geschützt werden könne. Der Besitzer, der Freistaat Bayern, wollte dagegen sichergehen, dass man die Kontrolle über die Außendarstellung des Schlosses erhalte. Das Gericht sah den Fall jetzt so, dass das Schloss an sich keine Produktionsstätte sei. Die Neuschwanstein-Marke bleibt weiter europaweit geschützt. Allerdings kann das Urteil noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.
Neuschwanstein-Produkte können damit weiterhin nur durch den Freistaat oder durch Lizenznehmer hergestellt werden, die dafür eine Gebühr entrichten müssen. Andererseits investiert der Freistaat jährlich hohe Summen, um das Schloss in vollem Glanz zu erhalten.