Die Bundesrepublik Deutschland, die Schweizerische Eidgenossenschaft, der Freistaat Bayern und die DB haben vereinbart, die Bahnverbindung München - Zürich schneller zu machen. Ziel des Ausbaus der Strecke München - Memmingen - Lindau - Grenze D/A (ABS 48) ist es, die Strecke im Fernverkehr in deutlich unter zwei Stunden zu fahren. Durch die durchgehende Elektrifizierung und den bogenschnellen Ausbau wird dies erreicht.
Diese Maßnahmen ermöglichen im Endausbau eine Fahrzeit zwischen München und Zürich von drei Stunden 15 Minuten. Neben den Fernreisenden zwischen beiden Metropolen profitieren auch die umliegenden Regionen, da durch den Ausbau der Strecke auch im Nahverkehr die Fahrzeiten verkürzt werden können und Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Offiziell hat nun das Eisenbahn-Bundesamt das Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung für das Vorhaben ABS 48 Ausbaustrecke München - Lindau - Grenze D/A, Planfeststellungsabschnitt 8 Memmingen - Landesgrenze (BY/BW) eingeleitet und die Regierung von Schwaben mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt.
Die Planunterlagen für das Bauvorhaben bestehen neben dem Erläuterungsbericht u.a. aus einem Bauwerksverzeichnis, Grunderwerbsplänen, Gutachten und mehreren Übersichts- und Lageplänen.
Die Planunterlagen liegen in der Zeit von Montag, den 11.04.2016 bis einschließlich Dienstag, den 10.05.2016 in der Stadt Memmingen, Rathaushalle (Eingangsbereich Rathaus) Marktplatz 1, 87700 Memmingen während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus (Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag von 08:00 Uhr - 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr - 13:00 Uhr). Parallel dazu besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme im Internet unter http://evit-net.de/abs48/pfa8/
In der Rathaushalle stehen zudem am 19.04.2016 ab 17:00 Uhr Mitarbeiter DB Netz AG zur Verfügung die Einzelfragen der Bürgerinnen und Bürger zu den Planunterlagen beantworten werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich Dienstag, den 24.05.2016 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Memmingen (Marktplatz 1, 87700 Memmingen) oder bei der Regierung von Schwaben (Fronhof 10, 86152 Augsburg, Zimmer Nr. S 208) Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Maßgeblich ist das Eingangsdatum bei der Verwaltungsbehörde.