Am Karsamstag, kurz vor 22.00 Uhr, wurde durch eine Polizeistreife Tanzbetrieb in einem Lokal im Norden Buchloes festgestellt.
Nach dem Gesetz zum Schutz von Sonn- und Feiertagen handelt es sich bei den drei Tagen vor dem Osterfest um sogenannte „stille Tage“. An diesen Tagen sind Musik- und Tanzdarbietungen, die den ernsten Charakter der stillen Feiertage nicht wahren, verboten. Gegen den Betreiber des Lokals wird Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erstattet, was für ihn möglicherweise ein Bußgeld nach sich zieht. (PI Buchloe)