Das Urteil im Totschlagprozess von Kempten ist gefallen. Der 22-Jährige Angeklagte wurde nach dem ersten Verhandlungstag vom Landgericht Kempten freigesprochen.
Die Kosten für das Verfahren wegen versuchter Tötung trägt die Staatskasse. Auch wird gegen den geistig Behinderten Angeklagten kein Unterbringungsbefehl erlassen. Damit kommt das Gericht den Forderungen der Verteidigung des Angeklagten nach. Hintergrund für den Prozess war eine Streitigkeit in einem Behindertenwohnheim in Dillingen. Dort ging der 22-Jährige mit einem Küchenmesser auf seinen Betreuer los. Verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand.
Der Betreuer entkam den Stichen des Angreifers jedoch nur mit Glück, weshalb ein Prozess wegen versuchter Tötung angestoßen wurde.