Im ersten Fall bestellte ein 32-Jähriger über ein online Kleinanzeigenprotal in Frankreich 24 Ster Brennholz zu einem „unschlagbaren“ Preis von knapp über 1.000 Euro. Er bezahlte über ein Bargeldtransferunternehmen im Voraus. Das Holz wurde nicht geliefert, der Verkäufer ist nicht mehr erreichbar. Der Käufer wird sein Geld vermutlich nicht mehr zurückerhalten.
Im zweiten Fall schloss ein 64-Jähriger via Internet bei einer Eurokasse in Neuseeland einen Kreditvertrag zu sehr guten Bedingungen ab. Die vorab geforderte „Sicherheitsleistung“ in Höhe von 8.000 Euro überwies der Kreditnehmer auf ein Konto in der Türkei. Seitdem kann die Bank nicht mehr kontaktiert werden. Der Geschädigte wird die Anzahlung wohl abschreiben müssen.
Es wird darauf hingewiesen, insbesondere sehr günstige Angebote im Internet sorgfältig zu prüfen. Von Vorauszahlungen ins Ausland ist dringend abzuraten. Oft hilft der gesunde Menschenverstand, um Betrügern nicht ins Netz zu gehen. (PI Buchloe)