Strafanzeige wegen versuchten Betrugs erstattete ein Firmeninhaber. Er hatte kürzlich ein Geschäft in Marktoberdorf übernommen und kurz darauf eine Rechnung über 990 Euro erhalten. Die Rechnung hatte den Anschein, als würde sie vom Registergericht stammen und zur Registrierung im Europäischen Gewerberegister dienen.
Anhand der IBAN-Nummer des Überweisungsträgers war einer Bankangestellten aufgefallen, dass der Betrag auf ein Konto in der Slowakei überwiesen werden sollte. Der Kunde wurde über diesen Umstand informiert und die Überweisung zurückgestellt. Eine Abklärung mit dem zuständigen Registergericht ergab, dass Rechnungsstellungen über die Eintragungen im Handelsregister grundsätzlich nur durch die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen. Offensichtlich hatten die Betrüger die öffentlichen Bekanntmachungen im Handelsregister dazu genutzt, eine fingierte Rechnung an die neue Firma zu stellen. Ein Schaden trat in diesem Fall nicht ein.
(PI Marktoberdorf)