Als unbelehrbar stellte sich ein wohnsitzloser Mann in Lindau am Bodensee heraus. Er hielt sich am Samstagabend in den Räumlichkeiten einer Bank auf der Insel auf, obwohl ihm für diese Bank ein Hausverbot erteilt worden war.
Die herbeigerufenen Polizeibeamten mussten dann feststellen, dass der Mann am Tag der Feststellungen aus der Haft entlassen worden war. Er war bereits zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt worden, da er früher das Hausverbot der Bank, in der er sich nun wieder aufhielt, missachtet hatte.
An der Steckdose in der Bank lud der Mann sein Handy und einen Laptop auf. Auch hierzu hatte er keine Berechtigung. Im Zuge der polizeilichen Abklärungen stellte sich weiter heraus, dass er nach seiner Haftentlassung eine Flasche Wein gekauft hatte und es sich anschließend wieder in der Bankfiliale gemütlich gemacht hatte, weshalb ihm ein Platzverweis erteilt wurde. Es muss jetzt geklärt werden, ob die Bank erneut Strafantrag stellt.
(PI Lindau)