Am vergangenen Montagmorgen (1. Februar 2016) kam es auf der Bundesstraße 31 zwischen Lindau und Kressbronn zu einem schweren Verkehrsunfall, in den mehrere Fahrzeuge verwickelt waren.
Von Unfallzeugen wurde geschildert, dass der unfallverursachende Autofahrer in Richtung Lindau unterwegs war, und bei unauffälligem Straßenverlauf auf den Gegenfahrstreifen geriet. Der Grund hierfür war bislang unklar. Auf dem Gegenfahrstreifen kollidierte der 25-jährige Autofahrer mit einem entgegenkommenden Lkw; in der Folge kam es zu weiteren Unfällen, durch die mehrere Beteiligte verletzt wurden.
Der Unfallverursacher selbst konnte von den Rettungskräften nur mehr verstorben aus seinem Pkw befreit werden. Die Ermittlungen der Lindauer Polizei hinsichtlich der Unfallursache ergaben nun, dass der 25-Jährige aufgrund einer persönlichen medizinischen Ursache auf die Gegenfahrbahn kam, die auch zu seinem Ableben führte. Dies ergab eine Obduktion des Leichnams durch den Gerichtsmediziner des Landgerichts Memmingen.
Demnach liegt dem schwerwiegenden Unfall kein Fahrfehler oder Verstoß gegen Straßenverkehrsvorschriften zugrunde.
(PP Schwaben Süd/West)