Das Landgericht Memmingen bearbeitet heute einen Fall von vorsätzlich unerlaubter Führung einer Schusswaffe.
Bei dem unerlaubten Führen einer Schusswaffe liegt dem Angeklagten in der Berufungsinstanz zur Last, eine Luftdruckwaffe in Offingen geführt zu haben. Auch bekannt ist, dass der Mann 3-4 Schüsse abgegeben haben soll und dabei auch einen Rolladen beschädigt zu haben. Ein Folgetermin ist in diesem Fall bisher noch nicht angesetzt.