Nachdem eine 64-Jährige Kemptenerin am Samstagmittag in einem
Bekleidungsgeschäft in der Gerberstraße Kinderbekleidung entwendet hatte, wollte sie im
Anschluss noch in einer Drogerie in der Fischerstraße einkaufen.
Als die Dame hier, im
Gegensatz zu der Bekleidung ihren Einkauf ordnungsgemäß bezahlt hatte, schlug dennoch
die vorhandene Diebstahlsicherung an. Auf den Umstand angesprochen stellte sich heraus,
dass die zuvor in dem Bekleidungsgeschäft entwende Kinderbekleidung ebenfalls über eine
Sicherung verfügt, die dann in der Drogerie den Alarm auslöste. Somit konnte der zuvor in
einem anderen Geschäft begangene Diebstahl aufgedeckt werden. Die Dame erhielt eine
Anzeige wegen Ladendiebstahls. (PI Kempten)